Abnahmen und Begehungen

Schlussabnahmen

Die Schlussabnahme stellt einen zentralen Punkt im Bauablauf dar. Hier wird mittels einer Begehung der technische Istzustand mit der vertraglichen oder gewöhnlichen Verwendungseignung (= Sollzustand) verglichen. Die Dokumentation dieser Sachmängel erfolgt schriftlich.

Zwischenabnahmen

Können im Bauablauf notwendig werden. Meistens erfolgt diese Begehung dann, wenn Teilleistungen zu einem späteren Zeitpunkt nicht mehr erkennbar sind oder wenn Zahlungen zu einem gewissen Bauzustand vereinbart wurden.

Baubegleitende Qualitätsüberwachung

Oft ist es sinnvoll, aufgrund des Baufortschritts Zwischenbegehungen durchzuführen, um den Istzustand festzustellen. Mögliche Abweichungen zum vertraglichen Soll können so noch frühzeitig erkannt und meist kostengünstig behoben werden.

Mangeldokumentation vor Ablauf der Gewährleistungsfrist

Mit Ablauf der Gewährleistung erlischt sozusagen die Garantie der Unternehmen auf die ausgeführten Bauleistungen. Zum Zeitpunkt der Schlussabnahme sind nicht immer alle Mängel bzw. Schäden offensichtlich und erkennbar. Daher empfiehlt es sich, vor Gewährleistungsende eine Begehung durchzuführen. Die Dokumentation dazu erfolgt schriftlich. Sollten noch Mängel entdeckt werden, muss das Unternehmen diese beheben. Ansonsten erfolgt die Entlassung aus der Gewährleistung.